Allgemeine Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

  • Diese Bedingungen sind Bestandteil sämtlicher Angebote und Verträge über Lieferungen (nachfolgend auch „Verträge“), auch in laufenden und künftigen Geschäftsverbindungen medi´s (nachfolgend auch „wir“ oder „uns“) mit Unternehmen im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (nachfolgend „Kunde“ auch „Sie“ oder „Ihr“). Sie gelten ausschließlich. Ist ein Umstand nicht ausdrücklich geregelt, so gilt das Gesetz. Von unseren Bedingungen oder dem Gesetz abweichende Vereinbarungen, insbesondere widersprechende Geschäftsbedingungen sind nur dann gültig, wenn sie schriftlich durch uns bestätigt sind. Soweit etwaige Bestätigungsschreiben Ihrerseits abweichende Bedingungen enthalten sollten, wird ihnen hiermit bereits widersprochen. Ergänzend gelten für alle Lieferungen die Hinweise in den jeweils mitgelieferten Produktbeschreibungen, insbesondere auch zur Haltbarkeit unserer Produkte.

    1. Angebot und Vertragsabschluss

    Verträge kommen erst zustande, wenn Ihr Vertragsangebot von uns schriftlich angenommen oder Ihre bestellte Ware ausgeliefert wurde.

    2. Preise

    Alle Preise verstehen sich netto in Euro. Die am Tag der Rechnungsstellung geltende gesetzliche Mehrwertsteuer wird jeweils in der Rechnung gesondert ausgewiesen. Sofern nicht abweichend vereinbart, gelten unsere Preise „ab Werk “, ausschließlich Versand, Transportversicherung und Verpackung. Vom Kunden gewünschte Spezialverpackungen oder Versandwünsche werden gesondert in Rechnung gestellt.

    3. Zahlungsbedingungen

    Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt oder mit dem Kunden nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist der Kaufpreis gänzlich (ohne Abzug) nach Maßgabe der folgenden Regelungen zu bezahlen: Unsere Rechnungen sind innerhalb von 30 Kalendertagen nach Rechnungsdatum zahlbar, frei Zahlstelle unseres Unternehmens. Bei Zahlung innerhalb von 15 Kalendertagen nach Rechnungsdatum wird ein Skonto von 2 % gewährt. Stattdessen wird bei Erteilung eines SEPA-Firmenlastschriftmandats zum Soforteinzug, ein Skonto von 3 % gewährt.

    4. Aufrechnung und Zurückbehaltung

    Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur zu, soweit seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.

    5. Lieferungen

    Unsere Liefertermine sind stets unverbindlich, sofern wir sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet haben. Die Versandkosten trägt der Kunde. Es gilt unsere Versandkostenliste in jeweils aktueller Fassung. Der Anspruch auf Schadensersatz wegen Lieferverzug ist jedoch, soweit uns weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit noch eine Verletzung von Leib oder zur Last fallen, beschränkt auf werktäglich max. 0,2 % und insgesamt max. 5% jeweils des Netto-Rechnungsbetrags der betreffenden Lieferung. Das Recht des Kunden, nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung nach Maßgabe des Abschnitts 9 zu verlangen, bleibt unberührt.

    6. An-/Abnahme

    Falls der Kunde eine Lieferung ungerechtfertigt zurück weist sind wir berechtigt, ohne Nachweis eines Schadens 10 % des vereinbarten Preises oder Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens zu verlangen. Weitere gesetzliche Rechte unsererseits werden hierdurch nicht beeinträchtigt.

    7. Eigentumsvorbehalt

    Wir behalten uns das Eigentum an der von uns gelieferten Ware (Vorbehaltsware) bis zur vollständigen Tilgung sämtlicher uns aus den Verträgen und aus der Geschäftsverbindung zu dem Kunden jetzt und künftig, gleich aus welchem Rechtsgrund, zustehenden Forderungen vor, die im Zeitpunkt des Vertragsschlusses entstehen oder bereits entstanden waren. Der Kunde ist verpflichtet, Zugriffe dritter Personen (z. B. Pfändungen) auf unsere Vorbehaltsware oder die uns zustehenden Forderungen sowie sonstige Beeinträchtigungen uns unverzüglich schriftlich anzuzeigen und die dritten Personen bzw. die Vollstreckungsbeamten auf unser Eigentum hinzuweisen. Er ist ferner verpflichtet, uns auf Verlangen alle Auskünfte und Unterlagen zur Wahrung unserer Rechte zur Verfügung zu stellen. Soweit durch den Zugriff, bei uns Schäden eintreten, ist der Kunde verpflichtet, diese und alle Kosten, die durch unsere Rechtsverfolgung entstehen, zu ersetzen, soweit der Dritte diese nicht ersetzt. Die Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Kunden wird stets für uns vorgenommen. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, nicht dem Kunden gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware (Rechnungsendbetrag inklusive Umsatzsteuer) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung. Die Verarbeitung wird dabei nicht vergütet. Das Anwartschaftsrecht des Kunden bleibt unberührt. Der Kunde ist berechtigt die Vorbehaltsware im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes weiter zu veräußern. Der Kunde tritt dabei bereits jetzt sicherungshalber die hieraus entstehenden Forderungen gegen den Erwerber – bei Miteigentum des Verkäufers an der Vorbehaltsware anteilig des entsprechenden Miteigentumsanteils – an uns ab. Gleiches gilt für sonstige Forderungen, die an die Stelle der Vorbehaltsware treten oder sonst hinsichtlich der Vorbehaltsware entstehen. Wir ermächtigen den Kunden, die an uns zur Sicherung abgetretenen Forderungen im eigenen Namen einzuziehen. Der Kunde ist ermächtigt, die an uns abgetretenen Forderungen für unsere Rechnung offenzulegen und die Zahlung durch seinen Abnehmer direkt an uns zu verlangen. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir werden die Forderungen selbst nicht einziehen und die Einziehungsermächtigung nicht widerrufen, solange der Kunde seine Zahlungspflichten erfüllt und sich nicht in Zahlungsverzug befindet. Aus begründetem Anlass ist der Kunde verpflichtet, Namen und Anschrift seiner Abnehmer sowie die Höhe der abgetretenen Forderungen uns unverzüglich mitzuteilen, sämtliche Unterlagen zur Belegung der Forderung zur Verfügung zu stellen und seinem jeweiligen Abnehmer die Abtretung anzuzeigen. Über die Abtretung hat uns der Kunde auf Verlangen eine Urkunde auszustellen. Bei Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung ist der Kunde verpflichtet, die Vorbehaltsware und die an uns abgetretenen Forderungen auszusondern und uns eine genaue Aufstellung hierüber, unter Angabe der Forderungen und der Anschriften der Schuldner, vorzulegen.

  • 8. Gewährleistung

    Soweit nicht anders vereinbart, ergibt sich die vertraglich geschuldete Beschaffenheit der Ware ausschließlich aus den vereinbarten Produktspezifikationen, insbesondere den Produktbeschreibungen. Dies gilt insbesondere für die Haltbarkeit der Ware. Unsere Ware ist gemäß der vereinbarten Beschaffenheit nur für die ein- bzw. erstmalige Verwendung beim Kunden geschaffen. Für durch unseren Kunden wiederholt eingesetzte oder vom Kunden aufbereitete Ware haften wir nicht. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, übernimmt medi im Übrigen keinerlei Beschaffenheitsund/ oder Haltbarkeitsgarantie. Ist ausnahmsweise eine Versendung durch uns vereinbart und ist die Lieferung unvollständig oder sind Transportschäden äußerlich erkennbar, hat der Kunde dies bei Anlieferung, gegenüber dem Transportunternehmen anzuzeigen. Äußerlich nicht erkennbare Transportschäden sind innerhalb von sieben Kalendertagen nach Anlieferung, gegenüber dem Transportunternehmen in Textform (z. B. per Telefax, Brief oder E-Mail) anzuzeigen. Wir sind in jedem Fall unverzüglich über die Anzeige in Textform zu informieren. Im Falle eines Sachmangels steht uns das Recht zu, innerhalb einer vom Kunden gesetzten angemessenen Nachfrist die Nacherfüllung durchzuführen. Wir dürfen die Art der Nacherfüllung wählen. Der Kunde ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern, wenn die Nacherfüllung fehlschlägt, dem Kunden unzumutbar ist, von uns verweigert wird oder nicht innerhalb der vom Kunden gesetzten angemessenen Frist erfolgt. Im Falle lediglich unerheblicher Mängel ist der Rücktritt ausgeschlossen. Ein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz besteht nur nach Maßgabe der zwingenden gesetzlichen Regelungen und der nachfolgenden Regelung in Abschnitt 9. Ansprüche wegen Sachmängeln und Rechtsmängeln verjähren mit Ablauf von 12 Monaten nach Lieferung der Ware an den Kunden. Dies gilt nicht (i) für etwaige in Abschnitt 9 erfasste Ansprüche und (ii) für Fälle des Rückgriffs gemäß §§ 478, 479 BGB; in den Fällen (i) bis (ii) gelten die gesetzlichen Verjährungsregelungen.

    9. Haftungsausschluss

    Wir haften unbeschränkt im Falle der schuldhaften Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit Außerdem haften wir unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Im Übrigen ist unsere Haftung beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wir haften ferner in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung, beispielsweise nach dem Produkthaftungsgesetz. Im Übrigen ist unsere Haftung – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen, soweit in diesen Bedingungen nichts anderes geregelt ist.

    10. Warenrückgabe und Reparaturen

    Eine Warenrückgabe außerhalb von Gewährleistungsrechten ist nur zulässig, wenn diese zuvor ausdrücklich vereinbart wurde. Die Rückgabe erfolgt nur gegen Gutschrift unter Berücksichtigung von Abwertungen aufgrund des Alters und des Warenzustandes zum Zeitpunkt der Rückgabe sowie einem Bearbeitungsabschlag von 10 % des vereinbarten Warenpreises. Die Kosten für die Rücksendung gehen zu Lasten des Kunden. Für Maß- und Sonderprodukte ist eine Rückgabe in jedem Fall ausgeschlossen. Außerhalb der Gewährleistung räumen wir nach unserem Ermessen auf Kulanzbasis die Möglichkeit von Reparaturen von medi-Produkten ein. Es werden dabei grundsätzlich nur gereinigte bzw. gewaschene Produkte angenommen. War eine Reinigung durch medi notwendig, behalten wir uns eine angemessene Kostenpauschale vor.

    11. Produktvertrieb

    Als weltweit anerkannter Hersteller eines wertvollen und renommierten Markenportfolios legen wir größten Wert auf adäquat marktgerechten Weitervertrieb unserer Produkte und Wahrung unserer Markenintegrität. Die hierfür relevanten Bestimmungen finden sich in unserer „Commercial Policy“ und unserer „Trademark and Marketingmaterial Policy“ unter https://www.medi.de/agb/. Beide Policies bilden jeweils einen wesentlichen und integralen Bestandteil der hier gegenständlichen Bedingungen.

    12. Gerichtsstand, Erfüllungsort

    Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen Bedingungen und den Verträgen ist unser Geschäftssitz in Bayreuth. Wir sind jedoch ferner berechtigt am Hauptsitz des Kunden zu klagen. Erfüllungsort für die beiderseitigen Verpflichtungen aus der Geschäftsverbindung ist Bayreuth, Medicusstraße 1. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und unter Ausschluss des CISG.

    Stand Oktober 2020


    Versandkostenliste der medi GmbH & Co. KG
    Unsere Versandkosten berechnen sich auf Basis des Netto-Warenwertes wie folgt:

    5,90 EUR bei Sendungen unter 50,- EUR,

    3,50 EUR bei Sendungen von 50,- EUR bis 180,- EUR.

    Aufträge über 180,- EUR Warenwert, sowie Teilsendungen und Maßlieferungen werden versandkostenfrei geliefert.

    Bei Expresszustellungen gilt folgende Regelung bei Sendungen bis 10 kg: - Zustellung werktags am Tag darauf: 13,50 EUR; bis 9.00 Uhr: 62,- EUR; bis 10.30 Uhr: 28,- EUR - Samstagszustellung bis 12.00 Uhr: 35,- EUR

    Für Gefahrgutlieferungen (Verrechnung nach tatsächlichem Aufwand): bis 3,0 kg: 13,00 EUR ab 3,0 kg: 13,28 EUR ab 31,0 kg erfolgt die Zustellung per Spedition gestaffelt nach Gewicht (genaue Preisabstufungen können im Service-Center erfragt werden).

    Für Sonderzustellungen (z. B. Inselzustellungen, Zuschlag derzeit ca. 12,- EUR) kann zusätzlich der Aufschlag, der von den Zustelldiensten erhoben wird, den Versandkosten hinzu gerechnet werden.


    Stand Oktober 2020

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medi Commercial Policy

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