Diese Bedingungen sind Bestandteil sämtlicher Angebote und Verträge über
Lieferungen (nachfolgend auch „Verträge“), auch in laufenden und
künftigen Geschäftsverbindungen medi´s (nachfolgend auch „wir“ oder
„uns“) mit Unternehmen im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des
öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen
(nachfolgend „Kunde“ auch „Sie“ oder „Ihr“). Sie gelten ausschließlich.
Ist ein Umstand nicht ausdrücklich geregelt, so gilt das Gesetz. Von unseren
Bedingungen oder dem Gesetz abweichende Vereinbarungen, insbesondere
widersprechende Geschäftsbedingungen sind nur dann gültig, wenn sie
schriftlich durch uns bestätigt sind. Soweit etwaige Bestätigungsschreiben
Ihrerseits abweichende Bedingungen enthalten sollten, wird ihnen hiermit
bereits widersprochen. Ergänzend gelten für alle Lieferungen die Hinweise
in den jeweils mitgelieferten Produktbeschreibungen, insbesondere auch
zur Haltbarkeit unserer Produkte.
1. Angebot und Vertragsabschluss
Verträge kommen erst zustande, wenn Ihr Vertragsangebot von uns
schriftlich angenommen oder Ihre bestellte Ware ausgeliefert wurde.
2. Preise
Alle Preise verstehen sich netto in Euro. Die am Tag der Rechnungsstellung
geltende gesetzliche Mehrwertsteuer wird jeweils in der Rechnung
gesondert ausgewiesen.
Sofern nicht abweichend vereinbart, gelten unsere Preise „ab Werk “,
ausschließlich Versand, Transportversicherung und Verpackung.
Vom Kunden gewünschte Spezialverpackungen oder Versandwünsche
werden gesondert in Rechnung gestellt.
3. Zahlungsbedingungen
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt oder mit dem
Kunden nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist der Kaufpreis gänzlich
(ohne Abzug) nach Maßgabe der folgenden Regelungen zu bezahlen:
Unsere Rechnungen sind innerhalb von 30 Kalendertagen nach Rechnungsdatum
zahlbar, frei Zahlstelle unseres Unternehmens. Bei Zahlung innerhalb
von 15 Kalendertagen nach Rechnungsdatum wird ein Skonto von 2 %
gewährt. Stattdessen wird bei Erteilung eines SEPA-Firmenlastschriftmandats
zum Soforteinzug, ein Skonto von 3 % gewährt.
4. Aufrechnung und Zurückbehaltung
Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur zu,
soweit seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten
sind.
5. Lieferungen
Unsere Liefertermine sind stets unverbindlich, sofern wir sie nicht ausdrücklich
als verbindlich bezeichnet haben. Die Versandkosten trägt der Kunde.
Es gilt unsere Versandkostenliste in jeweils aktueller Fassung.
Der Anspruch auf Schadensersatz wegen Lieferverzug ist jedoch, soweit uns
weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit noch eine Verletzung von Leib oder
zur Last fallen, beschränkt auf werktäglich max. 0,2 % und insgesamt max.
5% jeweils des Netto-Rechnungsbetrags der betreffenden Lieferung.
Das Recht des Kunden, nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist vom
Vertrag zurückzutreten und/oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung
nach Maßgabe des Abschnitts 9 zu verlangen, bleibt unberührt.
6. An-/Abnahme
Falls der Kunde eine Lieferung ungerechtfertigt zurück weist sind wir
berechtigt, ohne Nachweis eines Schadens 10 % des vereinbarten Preises
oder Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens zu verlangen. Weitere
gesetzliche Rechte unsererseits werden hierdurch nicht beeinträchtigt.
7. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an der von uns gelieferten Ware (Vorbehaltsware)
bis zur vollständigen Tilgung sämtlicher uns aus den Verträgen und
aus der Geschäftsverbindung zu dem Kunden jetzt und künftig, gleich aus
welchem Rechtsgrund, zustehenden Forderungen vor, die im Zeitpunkt des
Vertragsschlusses entstehen oder bereits entstanden waren.
Der Kunde ist verpflichtet, Zugriffe dritter Personen (z. B. Pfändungen)
auf unsere Vorbehaltsware oder die uns zustehenden Forderungen sowie
sonstige Beeinträchtigungen uns unverzüglich schriftlich anzuzeigen und
die dritten Personen bzw. die Vollstreckungsbeamten auf unser Eigentum
hinzuweisen.
Er ist ferner verpflichtet, uns auf Verlangen alle Auskünfte und Unterlagen
zur Wahrung unserer Rechte zur Verfügung zu stellen. Soweit durch den
Zugriff, bei uns Schäden eintreten, ist der Kunde verpflichtet, diese und alle
Kosten, die durch unsere Rechtsverfolgung entstehen, zu ersetzen, soweit
der Dritte diese nicht ersetzt.
Die Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Kunden
wird stets für uns vorgenommen. Wird die Vorbehaltsware mit anderen,
nicht dem Kunden gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir
das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der
Vorbehaltsware (Rechnungsendbetrag inklusive Umsatzsteuer) zu den
anderen verarbeiteten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung.
Die Verarbeitung wird dabei nicht vergütet. Das Anwartschaftsrecht des
Kunden bleibt unberührt.
Der Kunde ist berechtigt die Vorbehaltsware im Rahmen des ordnungsgemäßen
Geschäftsbetriebes weiter zu veräußern. Der Kunde tritt dabei
bereits jetzt sicherungshalber die hieraus entstehenden Forderungen gegen
den Erwerber – bei Miteigentum des Verkäufers an der Vorbehaltsware
anteilig des entsprechenden Miteigentumsanteils – an uns ab. Gleiches
gilt für sonstige Forderungen, die an die Stelle der Vorbehaltsware treten
oder sonst hinsichtlich der Vorbehaltsware entstehen. Wir ermächtigen den
Kunden, die an uns zur Sicherung abgetretenen Forderungen im eigenen
Namen einzuziehen. Der Kunde ist ermächtigt, die an uns abgetretenen
Forderungen für unsere Rechnung offenzulegen und die Zahlung durch
seinen Abnehmer direkt an uns zu verlangen. Unsere Befugnis, die Forderung
selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir werden die Forderungen
selbst nicht einziehen und die Einziehungsermächtigung nicht widerrufen,
solange der Kunde seine Zahlungspflichten erfüllt und sich nicht in
Zahlungsverzug befindet. Aus begründetem Anlass ist der Kunde verpflichtet,
Namen und Anschrift seiner Abnehmer sowie die Höhe der abgetretenen
Forderungen uns unverzüglich mitzuteilen, sämtliche Unterlagen zur
Belegung der Forderung zur Verfügung zu stellen und seinem jeweiligen
Abnehmer die Abtretung anzuzeigen. Über die Abtretung hat uns der Kunde
auf Verlangen eine Urkunde auszustellen.
Bei Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung ist der Kunde
verpflichtet, die Vorbehaltsware und die an uns abgetretenen Forderungen
auszusondern und uns eine genaue Aufstellung hierüber, unter Angabe der
Forderungen und der Anschriften der Schuldner, vorzulegen.
8. Gewährleistung
Soweit nicht anders vereinbart, ergibt sich die vertraglich geschuldete
Beschaffenheit der Ware ausschließlich aus den vereinbarten Produktspezifikationen,
insbesondere den Produktbeschreibungen. Dies gilt insbesondere
für die Haltbarkeit der Ware. Unsere Ware ist gemäß der vereinbarten
Beschaffenheit nur für die ein- bzw. erstmalige Verwendung beim Kunden
geschaffen.
Für durch unseren Kunden wiederholt eingesetzte oder vom Kunden
aufbereitete Ware haften wir nicht. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich
vereinbart, übernimmt medi im Übrigen keinerlei Beschaffenheitsund/
oder Haltbarkeitsgarantie.
Ist ausnahmsweise eine Versendung durch uns vereinbart und ist die
Lieferung unvollständig oder sind Transportschäden äußerlich erkennbar,
hat der Kunde dies bei Anlieferung, gegenüber dem Transportunternehmen
anzuzeigen. Äußerlich nicht erkennbare Transportschäden sind innerhalb
von sieben Kalendertagen nach Anlieferung, gegenüber dem Transportunternehmen
in Textform (z. B. per Telefax, Brief oder E-Mail) anzuzeigen. Wir
sind in jedem Fall unverzüglich über die Anzeige in Textform zu informieren.
Im Falle eines Sachmangels steht uns das Recht zu, innerhalb einer vom
Kunden gesetzten angemessenen Nachfrist die Nacherfüllung durchzuführen.
Wir dürfen die Art der Nacherfüllung wählen. Der Kunde ist berechtigt,
vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern, wenn die
Nacherfüllung fehlschlägt, dem Kunden unzumutbar ist, von uns verweigert
wird oder nicht innerhalb der vom Kunden gesetzten angemessenen Frist
erfolgt. Im Falle lediglich unerheblicher Mängel ist der Rücktritt ausgeschlossen.
Ein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz besteht nur nach Maßgabe
der zwingenden gesetzlichen Regelungen und der nachfolgenden Regelung in
Abschnitt 9. Ansprüche wegen Sachmängeln und Rechtsmängeln verjähren mit
Ablauf von 12 Monaten nach Lieferung der Ware an den Kunden. Dies gilt nicht
(i) für etwaige in Abschnitt 9 erfasste Ansprüche und (ii) für Fälle des Rückgriffs
gemäß §§ 478, 479 BGB; in den Fällen (i) bis (ii) gelten die gesetzlichen Verjährungsregelungen.
9. Haftungsausschluss
Wir haften unbeschränkt im Falle der schuldhaften Verletzung von Leben,
Körper und Gesundheit Außerdem haften wir unbeschränkt für Vorsatz und
grobe Fahrlässigkeit. Im Übrigen ist unsere Haftung beschränkt auf den
vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wir haften ferner in Fällen
zwingender gesetzlicher Haftung, beispielsweise nach dem Produkthaftungsgesetz.
Im Übrigen ist unsere Haftung – gleich aus welchem Rechtsgrund
– ausgeschlossen, soweit in diesen Bedingungen nichts anderes geregelt ist.
10. Warenrückgabe und Reparaturen
Eine Warenrückgabe außerhalb von Gewährleistungsrechten ist nur zulässig,
wenn diese zuvor ausdrücklich vereinbart wurde. Die Rückgabe erfolgt nur
gegen Gutschrift unter Berücksichtigung von Abwertungen aufgrund des Alters
und des Warenzustandes zum Zeitpunkt der Rückgabe sowie einem Bearbeitungsabschlag
von 10 % des vereinbarten Warenpreises. Die Kosten für die
Rücksendung gehen zu Lasten des Kunden. Für Maß- und Sonderprodukte ist
eine Rückgabe in jedem Fall ausgeschlossen.
Außerhalb der Gewährleistung räumen wir nach unserem Ermessen auf
Kulanzbasis die Möglichkeit von Reparaturen von medi-Produkten ein.
Es werden dabei grundsätzlich nur gereinigte bzw. gewaschene Produkte
angenommen. War eine Reinigung durch medi notwendig, behalten wir
uns eine angemessene Kostenpauschale vor.
11. Produktvertrieb
Als weltweit anerkannter Hersteller eines wertvollen und renommierten
Markenportfolios legen wir größten Wert auf adäquat marktgerechten
Weitervertrieb unserer Produkte und Wahrung unserer Markenintegrität.
Die hierfür relevanten Bestimmungen finden sich in unserer „Commercial
Policy“ und unserer „Trademark and Marketingmaterial Policy“ unter
https://www.medi.de/agb/. Beide Policies bilden jeweils einen wesentlichen
und integralen Bestandteil der hier gegenständlichen Bedingungen.
12. Gerichtsstand, Erfüllungsort
Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang
mit diesen Bedingungen und den Verträgen ist unser Geschäftssitz in Bayreuth.
Wir sind jedoch ferner berechtigt am Hauptsitz des Kunden zu klagen.
Erfüllungsort für die beiderseitigen Verpflichtungen aus der Geschäftsverbindung
ist Bayreuth, Medicusstraße 1. Es gilt ausschließlich das Recht
der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen
und unter Ausschluss des CISG.
Stand Oktober 2020
Versandkostenliste der medi GmbH & Co. KG
Unsere Versandkosten berechnen sich auf Basis des Netto-Warenwertes wie folgt:
5,90 EUR bei Sendungen unter 50,- EUR,
3,50 EUR bei Sendungen von 50,- EUR bis 180,- EUR.
Aufträge über 180,- EUR Warenwert, sowie Teilsendungen und
Maßlieferungen werden versandkostenfrei geliefert.
Bei Expresszustellungen gilt folgende Regelung bei Sendungen bis 10 kg:
- Zustellung werktags am Tag darauf: 13,50 EUR;
bis 9.00 Uhr: 62,- EUR;
bis 10.30 Uhr: 28,- EUR
- Samstagszustellung bis 12.00 Uhr: 35,- EUR
Für Gefahrgutlieferungen (Verrechnung nach tatsächlichem Aufwand):
bis 3,0 kg: 13,00 EUR
ab 3,0 kg: 13,28 EUR
ab 31,0 kg erfolgt die Zustellung per Spedition gestaffelt
nach Gewicht (genaue Preisabstufungen können im Service-Center erfragt werden).
Für Sonderzustellungen (z. B. Inselzustellungen, Zuschlag derzeit
ca. 12,- EUR) kann zusätzlich der Aufschlag, der von den Zustelldiensten
erhoben wird, den Versandkosten hinzu gerechnet werden.
Stand Oktober 2020
Download